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   LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00   

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https://dejure.org/2002,23434
LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00 (https://dejure.org/2002,23434)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00 (https://dejure.org/2002,23434)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2002 - L 5 RJ 68/00 (https://dejure.org/2002,23434)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Kann der Kläger somit sozial, gesundheitlich und fachlich zumutbar auf die Tätigkeit eines Auftragsachbearbeiters in einer Elektrofirma und auf die Tätigkeit eines Netzmeisters in der Energieanlagenelektronik verwiesen werden, so ist er nicht berufsunfähig i.S. des § 43 Abs. 2 SGB VI a.F., zumal bei ihm auch keine Leistungseinschränkungen vorliegen, die es ihm trotz vollschichtiger Einsatzfähigkeit für eine körperlich leichte Arbeit unmöglich machten, eine geeignete Erwerbstätigkeit aufzunehmen (vgl. zu diesen Fällen BSG, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Dementsprechend werden die Gruppen bei den Arbeiterberufen durch die Leitberufe des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw. des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61, 55).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    In der Regel ist dies die letzte Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, 61).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, 33).
  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    In der Regel ist dies die letzte Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei nur kurzfristiger Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Berufsleben des Versicherten gewesen ist (vgl. BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55, 61).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Grundsätzlich darf der Versicherte im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf auf die nächst niedrigere Gruppe verwiesen werden (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5, 61).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Die nach der Tätigkeit als (angestellter) Elektromeister ausgeübte Beschäftigung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hat dagegen außer Betracht zu bleiben, da diese nicht auf Dauer angelegt war, d.h. nicht mit dem Ziel verrichtet worden ist, sie bis zur Erreichung der Altersgrenze oder bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit auszuüben (vgl. BSG, SozR 2200 § 1246 Nr. 158).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 34/89

    Verweisbarkeit bei Angestelltenberufen bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 09.04.2002 - L 5 RJ 68/00
    Bei den Angestelltenberufen wird zwischen den Berufsgruppen der Angestellten hoher beruflicher Qualität, der Angestellten mit einer längeren, regelmäßig dreijährigen Ausbildung, der Angestellten mit einer Ausbildung von bis zu zwei Jahren und der unausgebildeten Angestellten unterschieden (vgl. BSG, SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2, 41).
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